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Wohngeld

 

Wohngeld ist eine Sozialleistung, die man beantragen kann, um bei niedrigem Einkommen einen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums zu erhalten.

 

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es mit dem „Wohngeld Plus“-Gesetz höhere Sätze beim Wohngeld und einen größeren Kreis an Berechtigten.

 

Mit dem Wohngeldgesetz soll ein angemessenes und familiengerechtes Wohnens ermöglicht werden. Wer ein geringes Einkommen hat, dem zahlt der Staat unter Umständen einen Zuschuss zur Miete. Das gilt auch für Menschen, die in einem Alten- oder Pflegeheim wohnen.

 

Sie müssen eine entsprechende Unterstützung allerdings zunächst beantragen.

 

Für den Bezug von Wohngeld müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese kann die zuständige Wohngeldstelle nur überprüfen, wenn ihr ein Antrag sowie die notwendigen Nachweise vorliegen. 

 

Für den SoVD steht beim Wohngeld fest: 

Es ist wichtig, dass Menschen davon wissen, dass sie es beantragen können. 

Das Wohngeld ist kein Almosen, es steht den Menschen zu.

Es handelt sich dabei um einen gesetzlich verbrieften Anspruch. 

 

Scheuen Sie sich daher nicht, sich in unserem Sozialberatungszentrum beraten zu lassen oder einen Antrag zu stellen, wir helfen Ihnen dabei!