Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung.
Anders als zum Beispiel "Hartz IV" bekommen Sie also nur ALG I, wenn Sie zuvor etwas eingezahlt haben.
Über den Bezug von Arbeitslosengeld I schwirren viele Halbwahrheiten und Mythen durchs Land.
Wir müssen nicht selten aufklären, dass es einen Unterschied zwischen dem Arbeitslosengeld I und "Hartz IV" gibt - also zwischen Arbeitsagentur und Jobcenter.
Als Mitglied des SoVD Flintbek können Sie sich in unserem Sozialberatungscentrum des SoVD Kreisverbandes Rendsburg-Eckernförde im Rahmen unserer individuellen Sozialrechtsberatung rund um das Arbeitslosengeld I (ALG I), das Arbeitslosengeld II (ALG II, Hartz IV) beraten und über Ihre Rechten informieren lassen.
Wir unterstützen Sie gern bei der Antragsstellung.