Koalitionsausschuss einigt sich auf Verschärfungen beim Bürgergeld
Koalitionsausschuss einigt sich auf Verschärfungen beim Bürgergeld
Ein neuer Name, schärfere Sanktionen für Terminverweigerer und die Rückkehr des Vermittlungsvorrangs: Das ändert sich bei der Grundsicherung:
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD), Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) und der CSU-Vorsitzende Markus Söder haben die Ergebnisse der mehrstündigen Sitzung des Koalitionsausschusses vorgestellt.
Aus dem Bürgergeld wird die Grundsicherung für Arbeitssuchende.
Die schon im Koalitionsvertrag angekündigten Reformen haben nun konkrete Gestalt angenommen. Eine der wichtigsten Änderungen: Grundsicherungsbeziehende, die nicht mit dem Jobcenter zusammenarbeiten und mehrfach Termine versäumen, sollen künftig deutlich härter sanktioniert werden können.
Komplettes Streichen der Leistungen soll möglich werden
Leistungsberechtigte, die einen ersten Termin im Jobcenter versäumen, sollen unverzüglich zu einem zweiten Termin eingeladen werden. Nehmen sie auch diesen nicht wahr, werden die Leistungen um 30 Prozent gekürzt – bisher waren es 10 Prozent. Beim dritten Versäumnis werden die Regelsätze komplett eingestellt, bei weiterem Fernbleiben auch die Kosten für die Unterkunft gestrichen.
Generell verschiebt sich der Fokus der Jobcenter wieder stärker darauf, Menschen in Arbeit zu bringen. Dazu werden der Vermittlungsvorrang und die Mitwirkungspflicht der Leistungsbeziehenden festgeschrieben. Menschen in der Grundsicherung sollen verpflichtet werden, auch einen möglicherweise weniger passenden Job anzunehmen.
Staffelung statt Karenzzeit beim Schonvermögen
Wer nach dem Bezug von Arbeitslosengeld in die Grundsicherung rutscht, muss sich auf Änderungen beim Schonvermögen und bei den Regelungen zur Angemessenheit der Wohnung einstellen.
Bei der Vermögensanrechnung gibt es künftig keine Karenzzeit mehr. Stattdessen wird das Schonvermögen an die Lebensleistung der Betroffenen gekoppelt – etwa durch Orientierung an Alter und bisherigen Beitragszeiten in der Arbeitslosenversicherung. Der SoVD hatte im Vorfeld davor gewarnt, dass ältere Arbeitslose ihre Altersvorsorge verlieren könnten, wenn sie Grundsicherung beziehen.
Die Regierung setzt darauf, dass deutlich mehr Menschen durch Arbeitsaufnahme aus dem Grundsicherungsbezug ausscheiden werden.
Der SoVD berät viele seiner Mitglieder in Fragen der Grundsicherung. Der Verband wird intensiv beobachten, wie sich die Änderungen in der Praxis auswirken.