Die meisten unserer Mitglieder sind gesetzlich versichert.
Das heißt, sie zahlen in die Arbeitslosen- und die gesetzliche Rentenversicherung ein. Bei Problemen mit diesen Behörden hilft der SoVD. Denn es geht um Auseinandersetzungen mit den Sozialbehörden, die schlussendlich am Sozialgericht entschieden werden.
Beamte zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein und sind in der Regel privat krankenversichert.
Sie sind verbeamtet und haben Probleme mit ihrer privaten Krankenversicherung?
Dann darf der SoVD Sie nicht vertreten.
Sie haben Fragen zu Ihrem Pensionsanspruch oder arbeitsrechtlichen Ärger mit dem Dienstherr?
Auch hier können wir Ihnen nicht helfen.
Geht es aber um Ihre Behinderung, den damit verbundenen Grad der Behinderung (GdB) und den Schwerbehindertenausweis, dann sollte der Sozialverband Ihr erster Ansprechpartner sein.
Wenn jetzt ein Behindertenausweis beantragt werden muss, kann der SoVD auch Beamten helfen.
Wenn Sie also Fragen rund um das Thema Behinderung haben, sind Sie beim Sozialverband immer richtig. Egal, ob Sie sozialversicherungspflichtig arbeiten oder im Staatsdienst stehen. Wenn Sie noch zur Schule gehen oder schon lange im Ruhestand sind. Der SoVD Schleswig-Holstein hört sich Ihr Problem an, überprüft die Entscheidung des Landesamtes für soziale Dienste und formuliert gegebenenfalls den Widerspruch für Sie. Wenn es Sinn macht, vertreten wir Sie auch am Sozialgericht.
Fazit: Der Sozialverband ist in jedem Fall auch für Beamte eine gute Adresse. Rund um die Behinderung können wir Sie auch sozialrechtlich vertreten.
Jetzt wissen Sie, in welchen Fragen der Sozialverband Schleswig-Holstein Sie nicht beraten darf.