Der SoVD kann nicht helfen bei ...

Wir helfen unseren Mitgliedern bei vielen Problemen im Sozialrecht. 

Am häufigsten geht es dabei um die Erwerbsminderungsrente und alle Fragen rund um den Behindertenausweis. 

Grundsätzlich kann man sagen, dass der Sozialverband immer dann helfen kann, wenn sich Ihre Angelegenheit im Streitfall an einem Sozialgericht wiederfinden würde. 

 

Dennoch kommt es immer wieder vor, dass einige Menschen enttäuscht sind, wenn sie das erste Mal in unsere Sozialberatung kommen.  Hintergrund sind fast immer falsche Vorstellungen oder Erwartungen. Aus diesem Grund führen wir an dieser Stelle zusammen, in welchen Problemlagen der Sozialverband Schleswig-Holstein Ihnen NICHT helfen kann.

 

1. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Sie haben richtig gelesen.

In Schleswig-Holstein darf der SoVD Sie bei Fragen zu Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht nicht beraten.

 

Wenn Sie sich mit Ihrer Patientenverfügung beschäftigen oder überlegen, wer für eine Vorsorgevollmacht in Frage kommt, können Ihnen viele Fragen durch den Kopf gehen. Müsste sich ein Gericht mit diesen Dokumenten auseinandersetzen, würde das allerdings nicht am Sozialgericht passieren. Das ist der Grund dafür, warum wir Sie auf diesem Sachgebiet nicht beraten dürfen. Gern stellen wir Ihnen Informationen und Vordrucke zur Verfügung. Individuellen Rat bekommen Sie allerdings an anderer Stelle.

 

 

2. VBL und private Versicherungen

„Private Versicherungen?“ Dafür gibt es andere Ansprechpartner.

 

Egal ob Riesterrente, betriebliche Altersvorsorge oder die im öffentlichen Dienst verbreitete VBL: Es handelt sich um private Verträge, die nicht über das Sozialrecht laufen. Wenn es in diesem Bereich Schwierigkeiten oder Bedarf nach einer Auskunft gibt, empfehlen wir zum Beispiel die Verbraucherzentrale. Bei Fragen zur VBL können Sie sich in Schleswig-Holstein kostenlos bei der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten erkundigen.

 

3. Barrierefreiheit

Der Sozialverband kämpft auf politischer Ebene für die Inklusion. Wir können Sie aber nicht zu Ihrem individuellen Umbau beraten.

Es kommt tatsächlich vor, dass Privatpersonen oder Unternehmen bei uns anrufen und um eine kostenlose Beratung zur Barrierefreiheit bitten. Selbstverständlich fühlen wir uns geehrt, dass man dem SoVD so viel Sachverstand unterstellt. Das mag mit unserem Einsatz für die Barrierefreiheit per se zusammenhängen. Immerhin zeichnen wir besonders gute Beispiele in Schleswig-Holstein immer wieder mit dem Gütesiegel des Verbands aus.

Allerdings werden wir niemals den Umbau Ihres Badezimmers aktiv begleiten. Auch die Planung eines neuen Supermarkts dürfen wir nicht durch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen. Bei diesen Unterfangen wenden Sie sich am besten an einen Architekten. Auch in Schleswig-Holstein gibt es mittlerweile einige Experten zum barrierefreien Bau. Und wenn Sie ein bereits fertiges Gebäude oder Transportmittel kennen, bei dem sich die Inhaber besonders viele Gedanken zu den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung gemacht haben, geben Sie uns gern Bescheid. Vielleicht handelt es sich um einen zukünftigen Preisträger unseres SoVD-Gütesiegels.

 

4. Beamtenrecht

Beamte sind hier außen vor. 

Der Sozialverband hilft auch Beamten. Aber nicht bei Streitigkeiten mit dem Dienstherrn.

 

Die meisten unserer Mitglieder sind gesetzlich versichert. 

Das heißt, sie zahlen in die Arbeitslosen- und die gesetzliche Rentenversicherung ein. Bei Problemen mit diesen Behörden hilft der SoVD. Denn es geht um Auseinandersetzungen mit den Sozialbehörden, die schlussendlich am Sozialgericht entschieden werden.

Beamte zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein und sind in der Regel privat krankenversichert.

 

Sie sind verbeamtet und haben Probleme mit ihrer privaten Krankenversicherung? 

Dann darf der SoVD Sie nicht vertreten. 

 

Sie haben Fragen zu Ihrem Pensionsanspruch oder arbeitsrechtlichen Ärger mit dem Dienstherr? 

Auch hier können wir Ihnen nicht helfen. 

 

Geht es aber um Ihre Behinderung, den damit verbundenen Grad der Behinderung (GdB) und den Schwerbehindertenausweis, dann sollte der Sozialverband Ihr erster Ansprechpartner sein.

 

Wenn jetzt ein Behindertenausweis beantragt werden muss, kann der SoVD auch Beamten helfen.

Wenn Sie also Fragen rund um das Thema Behinderung haben, sind Sie beim Sozialverband immer richtig. Egal, ob Sie sozialversicherungspflichtig arbeiten oder im Staatsdienst stehen. Wenn Sie noch zur Schule gehen oder schon lange im Ruhestand sind. Der SoVD Schleswig-Holstein hört sich Ihr Problem an, überprüft die Entscheidung des Landesamtes für soziale Dienste und formuliert gegebenenfalls den Widerspruch für Sie. Wenn es Sinn macht, vertreten wir Sie auch am Sozialgericht.

 

Fazit: Der Sozialverband ist in jedem Fall auch für Beamte eine gute Adresse. Rund um die Behinderung können wir Sie auch sozialrechtlich vertreten.

 

 

Jetzt wissen Sie, in welchen Fragen der Sozialverband Schleswig-Holstein Sie nicht beraten darf.