Fahrten- und Reisegrundsätze
Anmeldungen für Veranstaltungen oder Fahrten werden ab Veröffentlichung entgegengenommen.
Dabei steht die überwiegende Zahl der Plätze für eine Buchung den Mitgliedern zur Verfügung.
Bei allen unseren Veranstaltungen, Fahrten und Reisen sind Gäste herzlich willkommen.
Veranstaltungen finden immer im Bürger- und Sportzentrum Flintbek statt, außer es ist ein anderer Veranstaltungsort genannt.
Bitte beachten Sie: Während der Veranstaltung wird fotografiert und gefilmt. Die Aufnahmen werden vom SoVD für Öffentlichkeitsarbeit und Marketing verwendet.
Eine Anmeldung ist verbindlich.
Die Kostenbeteiligung für eine Veranstaltung beziehungsweise der Fahrpreis für eine Fahrt / Reise ist umgehend zu entrichten. Die Verbindlichkeit ist mit der Abgabe der Teilnahmeanmeldung hergestellt.
Bitte melden Sie für die Fahrt die gewünschte Zahl von Plätzen telefonisch (unter der bei der im Veranstaltung-Flyer genannten Rufnummer), schriftlich, per Email oder online über die Website des SoVD Flintbek an.
Für Tagesfahrten ist eine Mindestzahl von 40 Teilnehmer*innen kalkuliert.
Die angegebene Abfahrtszeit bei Busfahrten gilt ab Ev.-Kirche Flintbek, danach Parkplatz Lassenweg, dann Haltestelle Mühlenhof.
Bei Mehrtagesreisen rechnet der Reiseveranstalter mit den Teilnehmer*innen direkt ab.
Der genauer Abfahrtsort und -zeit bei Mehrtagesreisen werden in der Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter allen Teilnehmer*innen gesondert mitgeteilt.
Ausnahme: Der Fahrpreis wird im Namen und für Rechnung des Reiseveranstalters vom SoVD Ortsverband Flintbek vereinnahmt.
Wir weisen darauf hin, dass bei allen unseren Fahrten nur das jeweilige anbietende Reiseunternehmen Veranstalter im Sinne des Reisevertragsrechts ist. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für eventuelle Leistungsmängel, Unfälle oder nicht eingehaltene Zusagen haftet das jeweilige Reiseunternehmen.
Der Fahrpreis muss auch beglichen werden, wenn man verhindert ist, und nicht an der Fahrt/Reise teilnehmen kann.
Für eine entsprechende Reiserücktritts- und evtl. Auslandsreisekrankenversicherung für Fahrten und Reisen, sofern gewünscht, muss jeder selbst sorgen.
Der SoVD Ortsverband Flintbek tritt ausschließlich als Mittler und zur organisatorischen Hilfestellung auf. Er ist alleiniger Ansprechpartner für die Teilnehmer. Eine Haftung sowie eine Regressnahme des SoVD Ortsverbandes Flintbek, seines Vorstandes oder einer anderen stelle des Sozialverband Deutschland ist bei allen Fahrten, Reisen und Veranstaltungen ausgeschlossen.
Die Teilnahme an den Veranstaltungen und Fahrten erfolgt immer auf eigene Gefahr und Haftung.
Mobilitätsanforderung bei Veranstaltungen und Fahrten.
Trotz aller Bemühungen unsererseits kann nicht gewährleistet werden, dass alle Veranstaltungsorte für in ihrer Mobilität eingeschränkte Mitglieder behindertengerecht bzw. auf dem kürzesten Weg erreicht werden können!
Da eine Betreuung durch uns oder unsere Reisebegleitung nicht möglich ist, sollten Teilnehmer sich selbstständig bewegen und in den Bus ein- und aussteigen können. Alternativ ist eine benötigte Begleitperson kostenpflichtig anzumelden.
Rollatoren als benötigte Hilfsmittel sind nur vom Reiseunternehmen akzeptiert, wenn sie unproblematisch im Kofferraum verstaut werden können.
Sofern Sie einen Rollstuhl benötigen, sprechen Sie bitte direkt das ausführende Unternehmen an, ob eine Teilnahme möglich ist.
Anmeldungen:
Anmeldungen haben vor dem Anmeldeschluss zu erfolgen. Spätere Anmeldungen können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden.
Personen ohne Mitgliedschaft im SoVD-Flintbek haben den Gäste-Teilnahmepreis zu zahlen, dazu zählen auch Mitglieder aus anderen SoVD-Ortsverbänden. Gäste können nur bei freier Kapazität teilnehmen.
Sofern keine andere Regelung mitgeteilt wurde, muß der Kostenbeitrag bis zum Anmeldeschluss überwiesen bzw. auf folgendem Konto eingegangen sein. Bitte geben Sie die Veranstaltung und die Namen der Teilnehmer in der Überweisung an.
SoVD Flintbek IBAN:
DE44 2105 1275 0020 0027 86
Anmeldungen für kostenpflichtige Veranstaltungen sind mit Anmeldungsabgabe verbindlich!
Der Fahrpreis muss auch beglichen werden, wenn man verhindert ist, und nicht an der Fahrt/Reise teilnehmen kann.
Für eine entsprechende Reiserücktritts- und evtl. Auslandsreisekrankenversicherung für Fahrten und Reisen, sofern gewünscht, muss jeder selbst sorgen.
Bei Veranstaltungen des SoVD Ortsverband Flintbek ist nach Anmeldungen der Kostenbeitrag unverzüglich auf das o.g. Konto einzuzahlen. Der Kostenbeitrag muss auch beglichen werden, wenn man verhindert ist, und nicht an der Veranstaltung teilnehmen kann.
Ist der Kostenbeitrag nicht auf dem Konto des SoVD Ortsverbandes Flintbek, oder einer anderen, z.B. auf der Reisebestätigung angegebenen Kontoverbindung eingegangen, ist eine Teilnahme nicht möglich. Dieser Fall wird jedoch geregelt wie eine Stornierung. Somit ist der entsprechende Betrag trotzdem zu entrichten und wird entsprechend eingefordert.
Die Regelung der Stornokosten gelten auch für Personen, die bei Antritt der Fahrt oder der Veranstaltung unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen und daher von der Teilnahme ausgeschlossen werden.